
Neues OGH Urteil gegen Pokerstars
Ein Spieler von Pokerstars hat in den Jahren 2014 bis 2019 ungefähr 30.000 Euro an Verlusten erspielt. Aus diesem Grund verklagte er den Online Anbieter und bekam bis zum OGH Recht: In Österreich herrscht immer noch die Monopolstellung, weshalb Pokerstars keine Lizenz für Österreich besitzt. Somit wurde das Angebot illegal unterbreitet und eine Erstattung der Verluste wäre rechtens.
Der Spieler konnte nicht nur vor dem OGH gewinnen, sondern zuvor vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht. Als Pokerstars das erste Mal verlor, legte es Berufung ein, weshalb die Angelegenheit bis zum OGH ging. Dieses Gericht bestätigte die Urteile der unteren Gerichte, mit der Begründung, dass Pokerstars keine Lizenz für Österreich besitzt.
Deshalb hätte Pokerstarks sein Online Casino illegal angeboten und der Spieler hat das Recht, seinen Verlust erstattet zu bekommen. Die Begründung des OGH führte bereits dazu, dass die Anwaltskanzlei weitere 2.000 Klagen auf dem Tisch liegen hat. Einige dieser Klagen richten sich erneut gegen Pokerstars, während weitere Glücksspielanbieter betroffen sind.
Exakt das war nach dem Urteil, das bereits im Juni 2021 beschlossen wurde, zu erwarten: Alle Spieler hoffen nun darauf, ihren Verlust zurückzubekommen. Nachdem in Österreich immer noch die Monopolstellung gilt, haben alle ausländischen Online Casinos ihr Sortiment nicht rechtmäßig angeboten. Die Glücksspielanbieter hatten ihre Online Casinos unter Berufung auf die europäische Dienstleistungsfreiheit präsentiert. Diese Freiheit wurde vom OGH nicht bestätigt.
Monopolstellung in Österreich verstößt nicht gegen EU-Recht
Der OGH hat ferner die Aussage getroffen, dass die in Österreich geltende Monopolstellung nicht gegen das EU-Recht verstößt. Gegen das Monopol haben bereits einige Glücksspielanbieter geklagt, aber kein Recht erhalten. Aus diesem Grund hat das neue Urteil auch die Stellung von win2day gestärkt – der einzige Anbieter, der in Österreich Online Casinos präsentieren darf.
Hierbei handelt es sich um das Online Angebot der halbstaatlichen Casinos Austria. Nur diese haben in Österreich die Erlaubnis, Glücksspiele in Form von Spielautomaten, Casinospielen und Lotterien anzubieten. Nur Sportwetten werden in Österreich nicht als Glücksspiele angesehen. So dürften in Europa ansässige Glücksspielanbieter Sportwetten anbieten, nicht jedoch Online Poker. Nachdem es sich bei win2day um ein Unternehmen handelt, an dem der Staat beteiligt ist, verstärkt sich die Kritik gegenüber des Monopols.
Erstattung einfach durchzusetzen
Die Kanzlei, die den Erfolg für den Spieler erarbeitete, gab öffentlich bekannt, dass eine Erstattung einfach durchzusetzen sei. Wäre es zum Beispiel nicht möglich, das Geld direkt vom Anbieter zu holen, könnte sich der betroffene Spieler auch an Drittschuldner des Glücksspielanbieters wenden. Hiermit sind Kreditinstitute gemeint, bei denen der Konzern ein Konto unterhält. Einige Anbieter haben bereits auf das Urteil reagiert, so bet-at-home. Dieser Anbieter hat aufgrund noch nicht abgehandelter Klagen Rücklagen von mehreren Millionen Euro gebildet.