Eine typische Wasserstraße in Venedig.

Neue Automatensperrzeiten in Italien

In Italien dürfen die Regionen eigene Vorschriften für das landbasierte Glücksspiel festlegen. In den letzten Tagen hat die Region Venetien neue Regeln bezüglich der Sperrzeiten für Automaten festgelegt. Nicht jeder Anbieter und Aufsteller von Spielautomaten ist damit einverstanden. Einer von ihnen reichte eine Klage ein, die jedoch keinen Erfolg hatte.

In der italienischen Region Venetien gab es immer schon gewisse Sperrzeiten. In diesen Zeiten durften Spielautomaten nicht laufen, und zwar unabhängig davon, wo diese aufgestellt waren. Die Änderung des entsprechenden Gesetzes hat nun auch die Sperrzeiten verändert – zu Ungunsten der Automatenaufsteller: Pro Tag gibt es eine um sieben Stunden längere Sperrzeit.

Sperrzeit bedeutet, dass in dieser Zeit die Automaten ausgeschaltet sind und somit keiner spielen kann. Die erhöhten Sperrzeiten sollen dem Spielerschutz dienen. Dank dieser neuen Zeiten soll eine Spielsucht vor allem unter Minderjährigen verhindert werden. Deshalb dürfen zwischen dreizehn und fünfzehn Uhr keine Spielautomaten betrieben werden. Das liegt daran, dass die meisten Schulen um 13 Uhr schließen.

Eine ähnliche Begründung wird für die Sperrzeit von sechs bis acht Uhr abends angebracht. Ab 18 Uhr ist die Siesta beendet und es herrscht allgemein ein hoher Betrieb. Diesen Betrieb haben die Aufsteller der Spielautomaten benötigt, um ausreichend Umsatz zu generieren. Nun jedoch soll in den ersten zwei Stunden nach der Siesta kein Automat laufen, um die Gefahr einer Spielsucht zu senken.

Neue Abstandsregel wurde definiert

Zusätzlich zu den neuen Sperrzeiten gibt es in der Region Venetion neue Abstandsregeln. Die Abstandsregeln geben vor, wie weit die einzelnen Spielstätten voneinander getrennt sein müssen. Die Abstandsregel gibt zudem an, wie weit ein Spielautomat von gewissen Einrichtungen entfernt sein muss. Als neuer Abstand wurden 400 Meter definiert. Dieser Abstand muss auch zu besonderen Einrichtungen eingehalten werden:

Schule, Kindergarten, Jugendeinrichtungen, Bahnhöfe, Pflegeheime, Krankenhäuser, Banken und viele mehr. Einige dieser Einrichtungen erscheinen sinnvoll, wenn eine Spielsucht unter den Minderjährigen vermieden werden soll. Andere Einrichtungen scheinen willkürlich festgesetzt worden zu sein. Daher verwundert es nicht, dass sich ein Anbieter von Spielautomaten gegen das neue Gesetz zur Wehr setzte und sich an das Gericht wandte. Zudem gelten die neuen Regeln nicht nur für Spielautomaten und VTL, sondern auch für die Automaten, die nur geringe Gewinne ausschütten.

Gericht hat neue Regeln bestätigt

Die Klage des Anbieters von Spielautomaten hatte keinen Erfolg. Das Gericht bestätigte, dass die neuen Vorschriften aus gutem Grund erstellt wurden. Das Gericht hat nicht bestätigt, dass die erhöhten Sperrzeiten die Umsätze verringern. Es wäre zu vertreten, dass durch die neuen Regeln eine Spielsucht vermieden werden soll. Um das zu erzielen, müssen auch Nachteile hingenommen werden. All das geschieht zum Wohle der Allgemeinheit. Diesem Urteil zufolge werden die neuen Vorschriften bestehen bleiben.