
Höheres Mindestalter in Niedersachsen
Niedersachsen möchte insbesondere den Jugendschutz erhöhen und hat aus diesem Grund einen Entwurf für die Änderung des bestehenden Landesglücksspielgesetzes vorgelegt. Zu den Änderungen gehört sowohl die Erhöhung des Mindestalters als auch weitere Einschränkungen wie Sperrstunde und Werbebeschränkungen. Zudem sollen in Zukunft die Spielhallen zertifiziert werden. Zugleich soll die Glücksspielbranche geschützt werden.
Niedersachsens Wirtschaftsminister hat in einer öffentlichen Stellungnahme bekanntgegeben, dass von Spielhallen eine Spielsucht ausgeht, die weitere Folgen nach sich zieht. Insbesondere wären jüngere Erwachsene gefährdet, weshalb nun ein Entwurf zur Änderung des bestehenden Glücksspielgesetzes eingereicht wurde. Eine dieser Änderung besteht in der Erhöhung des Mindestalters. Das bedeutet, dass nur noch Personen ab 21 Jahren eine Spielhalle betreten dürfen.
Zusätzlich soll es Werbeeinschränkungen geben. Diese wurden jedoch noch nicht näher definiert. Es gibt jedoch eine weitere Idee, die womöglich in das Gesetz aufgenommen wird: Eine Sperrstunde zwischen 24 Uhr und 6 Uhr morgens. Auch hierdurch soll die Spielersicherheit erhöht werden. Diese Einschränkungen könnten zu Umsatzeinbußen bei den Spielhallen führen. Immerhin reduziert sich nicht nur die Spielzeit, auch die Anzahl der Personen wird durch die Erhöhung des Mindestalters beschränkt.
Das scheint der Regierung Niedersachsens auch bekannt zu sein. Zumindest wurde in der öffentlichen Stellungnahme von Dr. Bernd Althusmann zu verstehen gegeben, dass die Glücksspielbranche geschützt werden soll. Immerhin arbeiten in dieser mindestens 5.000 Angestellte, die durch die Neuerungen im Gesetz nicht gefährdet werden sollen. Aus diesem Grund hat sich die Regierung weitere Änderungen einfallen lassen, die durchaus positiv zu sehen sind.
Lizenzen werden verlängert
Verbundspielstätten erhalten eine Verlängerung ihrer Lizenz. Diese würden Ende 2022 auslaufen, werden aber bis Ende 2025 verlängert. Damit sollen die Bestandskunden geschützt werden. Allerdings werden die Lizenzen nicht automatisch verlängert. Nur diejenigen, die rechtzeitig einen Antrag auf die Verlängerung stellen, werden diese erhalten. Zugleich jedoch müssen alle Spielstätten in Zukunft eine Zertifizierung besitzen, die von der IHK überprüft wird. Hierzu wird es nötig sein, die Mitarbeiter entsprechend zu schulen.
Um alle Mitarbeiter der Glücksspielbranche in Niedersachsen zu schützen, wurde ferner ein Sozialplan entwickelt. Über diesen wurde öffentlich nicht gesprochen, sodass keine Details bekannt sind. Dieser Punkt zählt jedoch zum Bereich Schutz der Glücksspielbranche. Alle diskutierten Punkte sollen dazu führen, dass einerseits der Spielerschutz erhöht wird und andererseits die Branche geschützt wird.
Schleswig-Holstein ändert Mindestabstände
Laut neuem Deutschen Glücksspielstaatsvertrag sollen die einzelnen Spielstätten einen Abstand von 500 Meter zueinander haben. Diese Vorschrift besteht zudem zu allen Kinder- und Jugendeinrichtungen. Zu diesen zählen Kindergarten, Schulen und zum Beispiel Jugendcenter. Damit soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche mit Spielstätten in Berührung kommen und die Idee entwickeln, zum Spielen anzufangen.
Diese Abstände sollen zum Teil in Schleswig-Holstein geändert werden. So gibt es in Zukunft in Niedersachsen keine Abstandsregel zu Kindergärten. Die Regierung ist der Meinung, dass sich bei solch kleinen Kindern keine Spielsucht entwickeln könnte. Zusätzlich werden neue Abstandsregeln zu Schuldnerberatungen und zu Spielsuchtberatungsstellen eingeführt. Solche sind laut Deutschem Glücksspielstaatsvertrag nicht vorgesehen.